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   VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197   

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VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197 (https://dejure.org/2022,3862)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197 (https://dejure.org/2022,3862)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 15 ZB 22.30197 (https://dejure.org/2022,3862)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3
    Erfolgloser Antrag eines Asylbewerbers aus Jordanien auf Zulassung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

  • rewis.io
  • milo.bamf.de

    AsylG, § 78 Abs 3; VwGO, § 138; VwGO, § 138 Nr 3; GG, Art 103 Abs 1; VwGO, § 86 Abs 1
    Jordanien: Ehemann einer israelitischen Ehefrau; Keine Berufungszulassung; Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Kein Gehörverstoß

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197
    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - juris Rn. 42).
  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197
    a) Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist anzunehmen, wenn das Gericht einen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der der Beteiligte nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (vgl. BVerfG, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 633/16 - juris Rn. 24 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.12.2020 - 15 ZB 20.32306 - juris Rn. 23).
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich weder eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2018 - 1 BvR 1011/17 - juris Rn. 16) noch ein Anspruch der Beteiligten, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus Beweis erhebt (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 13a ZB 17.31374 - juris Rn. 12 m.w.N; BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197
    Nicht ausreichend ist jedoch, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entspricht oder die von ihm für unrichtig gehalten wird (vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2017 - 5 C 5.17 D - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197
    Die Aufklärungsrüge dient auch nicht dazu, Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der mündlichen Verhandlung zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197
    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197
    Es ist dabei Sache des Asylbewerbers, die in seine Sphäre fallenden Ereignisse, insbesondere persönliche Erlebnisse, in sich stimmig zu schildern (vgl. BVerwG, U.v. 8.5.1984 - 9 C 141.83 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197
    Es gewährleistet in Sinn der Wahrung eines verfassungsrechtlich gebotenen Mindestmaßes, dass ein Kläger die Möglichkeit haben muss, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfG, B.v. 21.4.1982 - 2 BvR 810/81 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 13a ZB 17.31374

    Keine veränderte Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich weder eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2018 - 1 BvR 1011/17 - juris Rn. 16) noch ein Anspruch der Beteiligten, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus Beweis erhebt (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 13a ZB 17.31374 - juris Rn. 12 m.w.N; BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31711

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197
    Die behauptete Verletzung von § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird auch von keinem der weiteren in § 138 VwGO genannten absoluten Revisionsgründe erfasst (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 9), so dass auch ansonsten kein Verfahrensfehler i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG vorliegen kann.
  • VerfGH Bayern, 13.03.1981 - 93-VI-78
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 11 A 682/16

    Absehen von einer Beweiserhebung als Gehörsverstoß; Maßgeblichkeit der

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306

    Einreichung eines Rechtsmittels beim unzuständigen Gericht

  • VGH Bayern, 08.08.2013 - 14 ZB 13.30199

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, insbesondere wegen der Ablehnung eines

  • VGH Bayern, 22.05.2018 - 15 ZB 18.31025

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Asylbewerbers aus Jordanien

  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 15 ZB 21.31044

    Erfolgloser Asylantrag (Mali)

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 ZB 23.30078

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Entscheidung des Gerichts zur Unzeit,

    § 78 Abs. 3 VwGO sieht eine Berufung wegen einer Verletzung der dem Verwaltungsgericht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO obliegenden Aufklärungspflicht nicht vor (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2022 - 15 ZB 22.30197 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 24 ZB 22.30137 - juris Rn. 10; OVG NW, B.v. 28.12.2022 - 6 A 928/21.A - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278

    Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Täuschung über

    Mit seiner Einwendung wendet er sich in der Sache mithin im Gewand einer Grundsatzrüge ausschließlich gegen die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, was aber keinen im Asylverfahren vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2018 - 15 ZB 18.31025 - juris Rn. 9; B.v. 22.2.2022 - 15 ZB 22.30197 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 12.04.2022 - 15 ZB 22.30343

    Erfolgloser Antrag einer türkisch-georgischen Anhängerin der Gülen-Bewegung auf

    Mit ihren Einwendungen wendet sich die Klägerin in der Sache mithin im Gewand einer Grundsatzrüge ausschließlich gegen die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, was aber keinen im Asylverfahren vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2018 - 15 ZB 18.31025 - juris Rn. 9; B.v. 22.2.2022 - 15 ZB 22.30197 - juris Rn. 5; B.v. 16.3.2022 - 15 ZB 22.30278 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 15 ZB 22.30228

    Kein Verbot der Abschiebung nach Indien

    Mit seiner diesbezüglichen Einwendung wendet sich der Kläger in der Sache mithin im Gewand einer Grundsatzrüge ausschließlich gegen die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, was aber keinen im Asylverfahren vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2018 - 15 ZB 18.31025 - juris Rn. 9; B.v. 22.2.2022 - 15 ZB 22.30197 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 06.09.2022 - 15 ZB 22.30907

    Kein Verstoß gegen den prozessualen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Das Verwaltungsgericht geht allerdings zutreffend davon aus, dass es Sache des Asylbewerbers ist, sein Verfolgungsschicksal ausreichend darzulegen und in seine Sphäre fallende Ereignisse, insbesondere persönliche Erlebnisse, in sich stimmig zu schildern (UA S. 7; vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2022 - 15 ZB 22.30197 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 ZB 22.30697

    Grundsatzrüge und Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs in Asylstreitverfahren

    Vielmehr übt der Kläger im Gewand einer Grundsatzrüge ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung vor, was jedoch keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2022 - 15 ZB 22.30197 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30752

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren

    Soweit ausgeführt wird, es sei die Überprüfung der grundsätzlichen Beurteilung der Verfolgungsbetroffenheit bei gegen Dritte gerichteten Maßnahmen in Georgien auf den Prüfstand zu stellen, werden vielmehr ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts geltend gemacht, was keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2022 - 15 ZB 22.30197 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.04.2022 - 15 ZB 22.30354

    Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren mangels Formulierung

    Das Vorbringen, dem Kläger seien Fragen nach seiner sexuellen Orientierung äußerst unangenehm, zielt auf die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, womit aber kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2022 - 15 ZB 22.30197 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 15 ZB 22.30172

    Keine Zulassung der Berufung des Bundesamts wegen Feststellung von

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.202 - 15 ZB 22.30197 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.30311

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2022 - 15 ZB 22.30197 - juris Rn. 4).
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